Vorbei mit steuerfrei bei Kapitallebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen waren lange ein beliebtes Steuersparmodell, denn unter bestimmten Bedingungen war die komplette Auszahlsumme der Versicherung steuerfrei – bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Doch seit Anfang 2005 greift der Staat zu. Bei allen neuen Kapitallebensversicherungen muss man am Zahltag auf den Anteil der Erträge (d.h. die Gewinne und Zinsen) Einkommensteuer zahlen. Einzige Ausnahme: wenn der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird, muss der nur die Hälfte der Erträge aus dem Versicherungvertrag besteuern.
Also vorbei mit total steuerfrei, bei Kapitallebensversicherungen. Was spricht dann für das Modell Kapitallebensversicherung? Nichts, meint der Bund der Versicherten (BdV). Die Alternative ist: Versicherung und Geldanlage trennen! Denn getrennt bekäme man beides zu besseren Konditionen als bei der alles–auf–einen–Schlag–Kapitallebensversicherung.
So solle man seine Familie besser mit einer Risiko–Lebensversicherung absichern, empfiehlt der BdV: Die Risikolebensversicherung habe zwar keinen Sparanteil (man bekommt im Erlebensfall nichts ausgezahlt), dafür koste sie aber auch nur ein Zwanzigstel einer Kapitallebensversicherung. Damit sei die Familie im Todesfall ausreichend abgesichert.